Bauaufsichtliche Zulassung für DUO-/TRIO-Balken®

DUO-/TRIO-Balken® unterliegen einer bauaufsichtlichen Zulassung.

Das Institut für Bautechnik Berlin hat unter der Zulassungsnummer Z-9.1-440 für DUO-Balken® und TRIO-Balken® (Balkenschichtholz aus zwei oder drei miteinander verklebten Brettern, Bohlen oder Kanthölzern) die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erteilt.

 

Gemäß dieser Zulassung können für DUO-/TRIO-Balken® erhöhte statische Werte in Ansatz gebracht werden. Anstelle des bisherigen Wertes von 11.000 N/mm2 kann jetzt mit 11.600 N/mm2 gerechnet werden. DUO-/TRIO-Balken® sind damit dem Brettschichtholz der Festigkeitsklasse GL24 (bisher BS11) gleichgestellt.

 

GÜTESICHERUNG UND KENNZEICHNUNG
Für DUO-/TRIO-Balken® ist eine kontinuierliche werkseigene Produktionskontrolle in Verbindung mit einer Fremdüberwachung vorgeschrieben.

DUO-/TRIO-Balken® sind mit dem Überwachungszeichen (Ü-Zeichen) zu kennzeichnen. Neben dem Ü-Zeichen ist die Bezeichnung des Zulassungsgegenstandes (DUO-Balken® oder TRIO-Balken®) und die Sortierklasse anzugeben. Bei der Kennzeichnung der Hölzer kann das Ü-Zeichen durch eine dauerhafte Textcodierung ersetzt werden, wenn das Ü-Zeichen auf dem Warenbegleitschein abgedruckt ist.

 

Hier können Sie sich die aktuelle Zulassung als PDF herunterladen [700 KB]